Rechtssatz RS0130120
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0130120
Entscheidungsdatum
28.04.2015
Rechtssatz
Nach § 307 Abs 2 ZPO unterliegt eine ungerechtfertigte Vorlageverweigerung der freien Beweiswürdigung des Gerichts in Bezug auf die Frage, ob die Angaben des Beweisführers über den Urkundeninhalt als erwiesen anzunehmen ist.Nach Paragraph 307, Absatz 2, ZPO unterliegt eine ungerechtfertigte Vorlageverweigerung der freien Beweiswürdigung des Gerichts in Bezug auf die Frage, ob die Angaben des Beweisführers über den Urkundeninhalt als erwiesen anzunehmen ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2015:RS0130120
Zuletzt aktualisiert am
16.03.2017
Dokumentnummer
JJR_20150428_OGH0002_008OBA00009_15D0000_001