Rechtssatz RS0130125
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0130125
Entscheidungsdatum
28.04.2015
Rechtssatz
Im Verfahren zur Durchsetzung der Abrechnungspflicht ist der Aufteilungsschlüssel soweit von Relevanz, als die Abrechnung im Hinblick auf den Zweck der Abrechnungspflicht derart gestaltet sein muss, dass der Wohnungseigentümer ihr auch entnehmen kann, ob die gesetzlichen Aufteilungsgrundsätze des § 32 Abs 1 WEG und/oder allfällige davon abweichende Vereinbarungen nach § 32 Abs 2 WEG beachtet wurden.Im Verfahren zur Durchsetzung der Abrechnungspflicht ist der Aufteilungsschlüssel soweit von Relevanz, als die Abrechnung im Hinblick auf den Zweck der Abrechnungspflicht derart gestaltet sein muss, dass der Wohnungseigentümer ihr auch entnehmen kann, ob die gesetzlichen Aufteilungsgrundsätze des Paragraph 32, Absatz eins, WEG und/oder allfällige davon abweichende Vereinbarungen nach Paragraph 32, Absatz 2, WEG beachtet wurden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2015:RS0130125
Zuletzt aktualisiert am
21.07.2015
Dokumentnummer
JJR_20150428_OGH0002_0050OB00030_15W0000_001