Rechtssatz RS0130153
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0130153
Entscheidungsdatum
19.05.2015
Rechtssatz
Die Ausübung der Tagesmutter(vater)schaft in einer selbst bewohnten Eigentumswohnung ist keine genehmigungsbedürftige Widmungsänderung im Sinn des § 16 Abs 2 WEG. Auch eine Überschreitung der behördlich zugelassenen Höchstanzahl an betreuten Kindern bewirkt nicht, dass dadurch die Wohnung in eine Betriebsstätte umgewidmet würde.Die Ausübung der Tagesmutter(vater)schaft in einer selbst bewohnten Eigentumswohnung ist keine genehmigungsbedürftige Widmungsänderung im Sinn des Paragraph 16, Absatz 2, WEG. Auch eine Überschreitung der behördlich zugelassenen Höchstanzahl an betreuten Kindern bewirkt nicht, dass dadurch die Wohnung in eine Betriebsstätte umgewidmet würde.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2015:RS0130153
Zuletzt aktualisiert am
20.03.2017
Dokumentnummer
JJR_20150519_OGH0002_0050OB00053_15B0000_001