Rechtssatz RS0130214
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0130214
Entscheidungsdatum
20.04.2022
Rechtssatz
Im Fall einer Nichtdurchführung einer Mutter-Kind-Pass-Untersuchung oder eines nicht rechtzeitigen Nachweises einer solchen Untersuchung ist eine Rückforderung des im Hinblick auf die Kürzung des Kinderbetreuungsgeldes nach § 24a Abs 4 KBGG zu Unrecht ausbezahlten Betrags zulässig.Im Fall einer Nichtdurchführung einer Mutter-Kind-Pass-Untersuchung oder eines nicht rechtzeitigen Nachweises einer solchen Untersuchung ist eine Rückforderung des im Hinblick auf die Kürzung des Kinderbetreuungsgeldes nach Paragraph 24 a, Absatz 4, KBGG zu Unrecht ausbezahlten Betrags zulässig.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2015:RS0130214
Zuletzt aktualisiert am
31.05.2022
Dokumentnummer
JJR_20150630_OGH0002_010OBS00157_14G0000_001