Rechtssatz RS0130286
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0130286
Entscheidungsdatum
27.08.2015
Rechtssatz
Eine kollektivvertragliche Festlegung von Mindestentgelten in Euro ist als Geldzahlungsgebot zu verstehen, wenn der Kollektivvertrag keine Durchbrechung vorsieht. Das Geldzahlungsgebot kann vor dem Hintergrund der ihm innewohnenden Dispositionsfreiheit des Arbeitnehmers über den Mindestlohn nicht durch in den Augen des Arbeitgebers (oder Arbeitnehmers) noch so günstige Sachbezüge umgangen werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2015:RS0130286
Zuletzt aktualisiert am
29.10.2015
Dokumentnummer
JJR_20150827_OGH0002_009OBA00092_15T0000_001