Rechtssatz RS0130340
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0130340
Entscheidungsdatum
24.11.2015
Rechtssatz
Bei einer Dienstbarkeit mit reallastartigen Elementen kommt die positive Leistung des Belasteten lediglich der besseren Ausübung der Servitut zugute. Entscheidend ist somit, ob die Leistung den Hauptinhalt bildet oder nur der besseren Ausübung eines anderen Rechts dient. Die Verpflichtung zur jeweiligen Entfernung eines Zauns, um die Schneeablagerung zu ermöglichen, ist daher keine Reallast.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2015:RS0130340
Zuletzt aktualisiert am
30.12.2015
Dokumentnummer
JJR_20150825_OGH0002_0050OB00100_15I0000_001