Rechtssatz RS0130378
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0130378
Entscheidungsdatum
16.10.2015
Rechtssatz
Die medizinische Notwendigkeit der Heilbehandlung - als Voraussetzung für die Deckungspflicht aus der Krankheitskostenversicherung und der Krankenhaustagegeldversicherung - ist nach objektiven Kriterien zu beurteilen. Dabei ist ex ante zu beurteilen, ob die Maßnahme im Zeitpunkt ihrer Anordnung nach dem medizinischen Befund und den medizinischen Erkenntnissen geeignet erschien, den angestrebten Behandlungserfolg herbeizuführen. Nicht entscheidend ist, ob sich ein Erfolg tatsächlich eingestellt hat.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2015:RS0130378
Zuletzt aktualisiert am
23.11.2015
Dokumentnummer
JJR_20151016_OGH0002_0070OB00165_15P0000_001