Rechtssatz RS0130412
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0130412
Entscheidungsdatum
25.09.2015
Norm
SbgGVG §13c
SbgGVG §13d
Rechtssatz
Die Eintragungsbeschränkungen des Anzeige-Erklärungsmodells der §§ 13c, 13d SbgGVG sind im Wege einer teleologischen Reduktion jedenfalls dann nicht anzuwenden, wenn eheliches Vermögen im Rahmen eines Scheidungsvergleichs nach § 55a EheG von einem auf den anderen Ehegatten übertragen wird (hier: Übertragung eines halben Mindestanteils an einer Eigentumswohnung).Die Eintragungsbeschränkungen des Anzeige-Erklärungsmodells der Paragraphen 13 c, 13 d, SbgGVG sind im Wege einer teleologischen Reduktion jedenfalls dann nicht anzuwenden, wenn eheliches Vermögen im Rahmen eines Scheidungsvergleichs nach Paragraph 55 a, EheG von einem auf den anderen Ehegatten übertragen wird (hier: Übertragung eines halben Mindestanteils an einer Eigentumswohnung).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2015:RS0130412
Zuletzt aktualisiert am
16.04.2018
Dokumentnummer
JJR_20150925_OGH0002_0050OB00154_15F0000_001