Norm
AEUV Lissabon Art267
EG-RL 2007/64/EG Zahlungsdienste-RL 32007L0064 Art36 Abs1
EG-RL 2007/64/EG Zahlungsdienste-RL 32007L0064 Art41 Abs1
EG-RL 2007/64/EG Zahlungsdienste-RL 32007L0064 Art44
Rechtssatz
Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:
1. Ist Art 41 Abs 1 iVm Art 36 Abs 1 der Richtlinie 2007/64/EG über Zahlungsdienste im Binnenmarkt (Zahlungsdienste-Richtlinie) dahin auszulegen, dass eine Information (in elektronischer Form), die von der Bank an die E-Mail-Box des Kunden im Rahmen des Online-Banking (E-Banking) übermittelt wird, sodass der Kunde diese Information nach dem Einloggen auf der E-Banking-Website durch Anklicken abrufen kann, dem Kunden auf einem dauerhaften Datenträger mitgeteilt wird?1. Ist Artikel 41, Absatz eins, in Verbindung mit Artikel 36, Absatz eins, der Richtlinie 2007/64/EG über Zahlungsdienste im Binnenmarkt (Zahlungsdienste-Richtlinie) dahin auszulegen, dass eine Information (in elektronischer Form), die von der Bank an die E-Mail-Box des Kunden im Rahmen des Online-Banking (E-Banking) übermittelt wird, sodass der Kunde diese Information nach dem Einloggen auf der E-Banking-Website durch Anklicken abrufen kann, dem Kunden auf einem dauerhaften Datenträger mitgeteilt wird?
2. Wenn Frage 1 verneint wird:
Ist Art 41 Abs 1 iVm Art 36 Abs 1 der Zahlungsdienste-Richtlinie dahin auszulegen, dass in einem solchen FallIst Artikel 41, Absatz eins, in Verbindung mit Artikel 36, Absatz eins, der Zahlungsdienste-Richtlinie dahin auszulegen, dass in einem solchen Fall
a) die Information von der Bank zwar auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung gestellt, aber nicht dem Kunden mitgeteilt, sondern diesem nur zugänglich gemacht wird oder
b) es sich überhaupt nur um ein Zugänglichmachen der Information ohne Verwendung eines dauerhaften Datenträgers handelt?
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2015:RS0130440
Dokumentnummer
JJR_20150527_OGH0002_0080OB00058_14H0000_005