Rechtssatz RS0130462
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0130462
Entscheidungsdatum
23.10.2015
Rechtssatz
Aktienzertifikate sind schuldrechtliche Instrumente, die Aktien vertreten, um zum einen deren Handelbarkeit sicherzustellen und zum anderen den Zertifikatsinhabern die gesellschaftsrechtliche Rechtsstellung zu gewähren. Bei ADCs (Austrian Depositary Certificates) besteht die Pflicht der Zertifikatsemittentin darin, ihre gesellschaftsrechtliche Mitgliedschaft und die damit verbundenen Rechte vollständig dem Zertifikatsinhaber als wirtschaftlich berechtigtem Anleger zu überbinden. Die Zertifikatsinhaber werden auf schuldrechtlicher Basis insofern den Aktionären der Gesellschaft in der Ausübung der Rechte gleichgestellt. Der Zertifikatsemittentin kommt durch die Emittierung der Zertifikate die Aufgabe einer reinen Durchgangsstation zu.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2015:RS0130462
Zuletzt aktualisiert am
15.01.2016
Dokumentnummer
JJR_20151023_OGH0002_0060OB00056_15A0000_001