Rechtssatz RS0130516
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0130516
Entscheidungsdatum
27.07.2022
Rechtssatz
Die Anrechnung der im Rahmen einer gescheiterten Diversion erbrachten Leistungen nach § 205 Abs 5 StPO ist Teil des Strafausspruchs des Urteils und nicht Gegenstand einer späteren Entscheidung.Die Anrechnung der im Rahmen einer gescheiterten Diversion erbrachten Leistungen nach Paragraph 205, Absatz 5, StPO ist Teil des Strafausspruchs des Urteils und nicht Gegenstand einer späteren Entscheidung.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2015:RS0130516
Zuletzt aktualisiert am
07.11.2022
Dokumentnummer
JJR_20151119_OGH0002_0120OS00133_15Y0000_001