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Rechtssatz RS0130567×

Rechtssatz RS0130567

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0130567

Geschäftszahl

5Ob262/15p

Entscheidungsdatum

25.01.2016

Rechtssatz

Auf die Liegenschaft als Gesamtheit bezogene Ansprüche iSd Paragraph 4, Absatz 3, WEG sind insbesondere auch solche nach Paragraph 37, Absatz eins, Ziffer 5, MRG in Verbindung mit Paragraph 8, MRG (hier: Wiederherstellung eines für allgemeine Zwecke des Hauses umfunktionierten, früher individuell genutzten Kaminanschlusses). Richtet sich der Antrag nur gegen den Wohnungseigentümer, hat dieser im Fall einer Wiederherstellungsverpflichtung die Zustimmung der anderen Mit‑ und Wohnungseigentümer einzuholen und bei Scheitern seiner Bemühungen einen Antrag bei Gericht (Paragraph 52, Absatz eins, Ziffer 2, WEG) zu stellen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2016:RS0130567

Im RIS seit

23.02.2016

Zuletzt aktualisiert am

23.02.2016

Dokumentnummer

JJR_20160125_OGH0002_0050OB00262_15P0000_001