Rechtssatz RS0130570
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0130570
Entscheidungsdatum
25.01.2016
Norm
ABGB §300
AllgGAG §300
Rechtssatz
Eine die Begründung von Kellereigentum nach § 300 ABGB ausschließende Eigentümeridentität liegt schon dann nicht vor, wenn der Alleineigentümer der Liegenschaft nur Miteigentümer des im Kellereigentum stehenden Bauwerks werden soll.Eine die Begründung von Kellereigentum nach Paragraph 300, ABGB ausschließende Eigentümeridentität liegt schon dann nicht vor, wenn der Alleineigentümer der Liegenschaft nur Miteigentümer des im Kellereigentum stehenden Bauwerks werden soll.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2016:RS0130570
Zuletzt aktualisiert am
26.04.2018
Dokumentnummer
JJR_20160125_OGH0002_0050OB00162_15G0000_001