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Rechtssatz RS0130588

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0130588

Geschäftszahl

1Ob222/15a

Entscheidungsdatum

22.12.2015

Norm

ABGB §879 Abs3 E
EWG-RL 93/13/EWG - missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen 31993L0013 Art6 Abs1

Rechtssatz

Das Verbot, bei einer Buchung mehrere Gutscheine verwenden zu dürfen, bewirkt in Kombination mit der eingeschränkten Abstufung der Beträge der Gutscheine regelmäßig die Konsequenz von den Verbraucher gröblich benachteiligenden ‑ weil nicht unbeträchtlichen ‑ Überzahlungen und somit ein Artikel 6, der RL 93/13 widersprechendes materielles Missverhältnis.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 222/15a
    Entscheidungstext OGH 22.12.2015 1 Ob 222/15a
    Beisatz: Hier: Im Internet sind bis zu neun Stück gleichzeitig erstellbare Gutscheine in Höhe von 10 EUR, 20 EUR, 30 EUR, 50 EUR, 100 EUR und 200 EUR erhältlich. In den AGB findet sich nicht nur eine Klausel, wonach eine Barauszahlung des (Rest‑)Guthabens eines Wertgutscheins nicht möglich ist, sondern auch eine weitere Klausel, wonach pro Buchung nur ein Gutschein eingelöst werden darf. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2015:RS0130588

Im RIS seit

14.03.2016

Zuletzt aktualisiert am

14.03.2016

Dokumentnummer

JJR_20151222_OGH0002_0010OB00222_15A0000_001