Rechtssatz RS0130588
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0130588
Entscheidungsdatum
22.12.2015
Norm
ABGB §879 Abs3 E
EWG-RL 93/13/EWG - missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen 31993L0013 Art6 Abs1
Rechtssatz
Das Verbot, bei einer Buchung mehrere Gutscheine verwenden zu dürfen, bewirkt in Kombination mit der eingeschränkten Abstufung der Beträge der Gutscheine regelmäßig die Konsequenz von den Verbraucher gröblich benachteiligenden ‑ weil nicht unbeträchtlichen ‑ Überzahlungen und somit ein Art 6 der RL 93/13 widersprechendes materielles Missverhältnis.Das Verbot, bei einer Buchung mehrere Gutscheine verwenden zu dürfen, bewirkt in Kombination mit der eingeschränkten Abstufung der Beträge der Gutscheine regelmäßig die Konsequenz von den Verbraucher gröblich benachteiligenden ‑ weil nicht unbeträchtlichen ‑ Überzahlungen und somit ein Artikel 6, der RL 93/13 widersprechendes materielles Missverhältnis.
Entscheidungstexte
- 1 Ob 222/15a
Entscheidungstext OGH 22.12.2015 1 Ob 222/15a
Beisatz: Hier: Im Internet sind bis zu neun Stück gleichzeitig erstellbare Gutscheine in Höhe von 10 EUR, 20 EUR, 30 EUR, 50 EUR, 100 EUR und 200 EUR erhältlich. In den AGB findet sich nicht nur eine Klausel, wonach eine Barauszahlung des (Rest‑)Guthabens eines Wertgutscheins nicht möglich ist, sondern auch eine weitere Klausel, wonach pro Buchung nur ein Gutschein eingelöst werden darf. (T1)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2015:RS0130588
Zuletzt aktualisiert am
14.03.2016
Dokumentnummer
JJR_20151222_OGH0002_0010OB00222_15A0000_001