Rechtssatz RS0130627
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0130627
Entscheidungsdatum
23.02.2016
Rechtssatz
Die Konzessionsregelungen des § 14 GSpG stehen in einem engen Zusammenhang mit den Bestimmungen des Glücksspielmonopols, sodass sich ein Betreiber eines illegalen Glücksspiels auch dann auf die Unionsrechtswidrigkeit des Glücksspielmonopols berufen kann, wenn er die Bedingungen einer Konzession nicht erfüllt.Die Konzessionsregelungen des Paragraph 14, GSpG stehen in einem engen Zusammenhang mit den Bestimmungen des Glücksspielmonopols, sodass sich ein Betreiber eines illegalen Glücksspiels auch dann auf die Unionsrechtswidrigkeit des Glücksspielmonopols berufen kann, wenn er die Bedingungen einer Konzession nicht erfüllt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2016:RS0130627
Zuletzt aktualisiert am
13.04.2016
Dokumentnummer
JJR_20160223_OGH0002_0040OB00255_15A0000_001