Rechtssatz RS0130661
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0130661
Entscheidungsdatum
23.02.2016
Norm
AktG §216
FBG §10 Abs3
Rechtssatz
Die Nichtigkeitsgründe, aus denen eine Aktiengesellschaft oder eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung amtswegig beendet werden kann, sind in § 10 Abs 3 FBG iVm § 216 AktG abschließend geregelt. Die unterbliebene Wahrnehmung von Formmängeln im Eintragungsverfahren wird durch die rechtskräftige Eintragung im Firmenbuch geheilt.Die Nichtigkeitsgründe, aus denen eine Aktiengesellschaft oder eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung amtswegig beendet werden kann, sind in Paragraph 10, Absatz 3, FBG in Verbindung mit Paragraph 216, AktG abschließend geregelt. Die unterbliebene Wahrnehmung von Formmängeln im Eintragungsverfahren wird durch die rechtskräftige Eintragung im Firmenbuch geheilt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2016:RS0130661
Zuletzt aktualisiert am
02.05.2018
Dokumentnummer
JJR_20160223_OGH0002_0060OB00207_15G0000_001