Rechtssatz RS0130754
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0130754
Entscheidungsdatum
16.03.2016
Norm
PartnervermittlerV BGBl 1987/434 §7 Abs1
Rechtssatz
Gemäß § 7 Abs 1 PartnervermittlungsV hat der Unternehmer den Nachweis zu erbringen, dass seinen Kunden die schriftlichen Partnervorschläge auch tatsächlich zugegangen sind; ihn trifft also die Gefahr des Verlusts eines per Post übermittelten Partnervorschlags.Gemäß Paragraph 7, Absatz eins, PartnervermittlungsV hat der Unternehmer den Nachweis zu erbringen, dass seinen Kunden die schriftlichen Partnervorschläge auch tatsächlich zugegangen sind; ihn trifft also die Gefahr des Verlusts eines per Post übermittelten Partnervorschlags.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2016:RS0130754
Zuletzt aktualisiert am
21.06.2016
Dokumentnummer
JJR_20160316_OGH0002_0030OB00001_16T0000_001