Rechtssatz RS0130771
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0130771
Entscheidungsdatum
17.12.2025
Norm
ABBKF 2010 Art1.2.1.
AKKB 2020 Art 1.2.1.
Rechtssatz
Unfall ist ein von außen her plötzlich mit mechanischer Gewalt unmittelbar einwirkendes Ereignis. Das Berühren einer Hochspannungsleitung mit einem nicht ganz abgesenkten Ladekran, das erst die die Schäden verursachende elektrische Einwirkung auslöst, wirkt nicht unmittelbar.
Entscheidungstexte
- 7 Ob 22/16k
Entscheidungstext OGH 16.03.2016 7 Ob 22/16k
- 7 Ob 182/25b
Entscheidungstext OGH Ordentliche Erledigung (Sachentscheidung) 17.12.2025 7 Ob 182/25b
vgl; nur: Unfall ist ein von außen her plötzlich mit mechanischer Gewalt unmittelbar einwirkendes Ereignis. (T1)
Beisatz: Hier: Tritt der Schaden am Fahrzeuglack nicht durch das unmittelbare Auftreten der Spritzer auf dem Lack ein, sondern erst durch die danach stattfindende chemische Reaktion, so ist der Schaden nicht durch mechanische Einwirkung entstanden. (T2)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2016:RS0130771
Zuletzt aktualisiert am
13.02.2026
Dokumentnummer
JJR_20160316_OGH0002_0070OB00022_16K0000_001