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Rechtssatz RS0130771×

Rechtssatz RS0130771

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0130771

Geschäftszahl

7Ob22/16k; 7Ob182/25b

Entscheidungsdatum

17.12.2025

Norm

ABBKF 2010 Art1.2.1.
AKKB 2020 Art 1.2.1.

Rechtssatz

Unfall ist ein von außen her plötzlich mit mechanischer Gewalt unmittelbar einwirkendes Ereignis. Das Berühren einer Hochspannungsleitung mit einem nicht ganz abgesenkten Ladekran, das erst die die Schäden verursachende elektrische Einwirkung auslöst, wirkt nicht unmittelbar.

Entscheidungstexte

  • 7 Ob 22/16k
    Entscheidungstext OGH 16.03.2016 7 Ob 22/16k
  • 7 Ob 182/25b
    Entscheidungstext OGH Ordentliche Erledigung (Sachentscheidung) 17.12.2025 7 Ob 182/25b
    vgl; nur: Unfall ist ein von außen her plötzlich mit mechanischer Gewalt unmittelbar einwirkendes Ereignis. (T1)
    Beisatz: Hier: Tritt der Schaden am Fahrzeuglack nicht durch das unmittelbare Auftreten der Spritzer auf dem Lack ein, sondern erst durch die danach stattfindende chemische Reaktion, so ist der Schaden nicht durch mechanische Einwirkung entstanden. (T2)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2016:RS0130771

Im RIS seit

27.06.2016

Zuletzt aktualisiert am

13.02.2026

Dokumentnummer

JJR_20160316_OGH0002_0070OB00022_16K0000_001