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Rechtssatz RS0130794

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Strafrecht

Rechtssatznummer

RS0130794

Geschäftszahl

28Os8/15h

Entscheidungsdatum

28.04.2016

Rechtssatz

Mit der Übergabe eines mit nicht unerheblichem Arbeitsaufwand erstellten zehnseitigen Urteilsentwurfs, der nicht nur das Parteienvorbringen wiedergibt, sondern eine ausschließlich zu Gunsten des eigenen Prozessstandpunkts getroffene Beweiswürdigung und rechtliche Beurteilung enthält, durch einen Rechtsanwalt an einen Verhandlungsrichter nach Schluss der Verhandlung wird in einer die zivilprozessualen Grundsätze der Mündlichkeit des Verfahrens und des beiderseitigen rechtlichen Gehörs verletzenden Weise versucht, in die freie Beweiswürdigung durch das Gericht einzugreifen. Ein derartiges Vorgehen begründet kein geringes Verschulden, sodass die Anwendung des Paragraph 3, DSt ausscheidet.

Entscheidungstexte

  • 28 Os 8/15h
    Entscheidungstext OGH 28.04.2016 28 Os 8/15h

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2016:RS0130794

Im RIS seit

08.07.2016

Zuletzt aktualisiert am

08.07.2016

Dokumentnummer

JJR_20160428_OGH0002_0280OS00008_15H0000_001