Rechtssatz RS0130810
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0130810
Entscheidungsdatum
18.05.2016
Norm
WrAusländergrunderwerbsG §3 Z1 zweiter Fall
WEG §13
Rechtssatz
Um den Ausnahmetatbestand des § 3 Z 1 2. Fall (– Eigentümerpartnerschaft, wenn nur ein Partner die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt –) des Wiener Ausländergrunderwerbsgesetzes in Anspruch nehmen zu können, muss der Grundbuchsantrag nicht nur auf die Begründung von Miteigentum, sondern auf die Eintragung von Wohnungseigentum gerichtet sein.Um den Ausnahmetatbestand des Paragraph 3, Ziffer eins, 2. Fall (– Eigentümerpartnerschaft, wenn nur ein Partner die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt –) des Wiener Ausländergrunderwerbsgesetzes in Anspruch nehmen zu können, muss der Grundbuchsantrag nicht nur auf die Begründung von Miteigentum, sondern auf die Eintragung von Wohnungseigentum gerichtet sein.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2016:RS0130810
Zuletzt aktualisiert am
14.07.2016
Dokumentnummer
JJR_20160518_OGH0002_0050OB00232_15A0000_001