Rechtssatz RS0130851
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0130851
Entscheidungsdatum
25.05.2016
Norm
Haager Übk über das auf Straßenverkehrsunfälle anzuwendende Recht Art4 lita
Rechtssatz
Jenes Recht, das nach Art 4 lit a HStVÜ auf Ansprüche der dort genannten unmittelbar Geschädigten anzuwenden ist, regelt auch Ansprüche Dritter, die einen Schaden aufgrund der Verletzung oder des Todes dieser Personen behaupten. Das gilt insbesondere für Ansprüche auf Ersatz eines Trauer- oder Schockschadens.Jenes Recht, das nach Artikel 4, Litera a, HStVÜ auf Ansprüche der dort genannten unmittelbar Geschädigten anzuwenden ist, regelt auch Ansprüche Dritter, die einen Schaden aufgrund der Verletzung oder des Todes dieser Personen behaupten. Das gilt insbesondere für Ansprüche auf Ersatz eines Trauer- oder Schockschadens.
Schlagworte
HStVÜ, Haager StVA
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2016:RS0130851
Zuletzt aktualisiert am
03.09.2018
Dokumentnummer
JJR_20160525_OGH0002_0020OB00136_15M0000_001