Rechtssatz RS0130860
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0130860
Entscheidungsdatum
06.07.2016
Rechtssatz
§ 27i Abs 1 KSchG zählt die praktisch bedeutsamen Kündigungsgründe demonstrativ auf. Das Gericht hat zu werten, ob den gesetzlich nicht geregelten Fällen dieselbe Bedeutung zukommt wie den gesetzlich geregelten Kündigungstatbeständen.Paragraph 27 i, Absatz eins, KSchG zählt die praktisch bedeutsamen Kündigungsgründe demonstrativ auf. Das Gericht hat zu werten, ob den gesetzlich nicht geregelten Fällen dieselbe Bedeutung zukommt wie den gesetzlich geregelten Kündigungstatbeständen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2016:RS0130860
Zuletzt aktualisiert am
26.04.2018
Dokumentnummer
JJR_20160706_OGH0002_0070OB00102_16Z0000_001