Rechtssatz RS0130887
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0130887
Entscheidungsdatum
21.06.2016
Rechtssatz
Maßgeblicher Zeitpunkt für den guten Glauben beim Eigentumserwerb an einer nicht dem Verpflichteten gehörenden Liegenschaft in der Zwangsversteigerung ist für den Überbieter jener der Abgabe des Überbots.
Entscheidungstexte
- 1 Ob 261/15m
Entscheidungstext OGH 21.06.2016 1 Ob 261/15m
Beisatz: Eine zwischen Abgabe des Überbots und Erteilung des Zuschlags eingetretene Kenntnis des Überbieters von Rechten Dritter kann auf den Eigentumserwerb keinen nachteiligen Einfluss haben. (T1); Veröff: SZ 2016/65
Schlagworte
Redlicher Gutgläubiger Erwerb Überbieter
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2016:RS0130887
Zuletzt aktualisiert am
04.09.2018
Dokumentnummer
JJR_20160621_OGH0002_0010OB00261_15M0000_001