Rechtssatz RS0130948
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0130948
Entscheidungsdatum
22.09.2016
Rechtssatz
Der Auftrag zur Teilnahme an einem Erstgespräch über Mediation iSd § 107 Abs 3 Z 3 AußStrG ist grundsätzlich vollstreckbar. Enthält die Anordnung keinen Hinweis, dass das Erstgespräch von den Eltern gemeinsam bei derselben Person oder Institution zu führen ist, kann sich jeder Elternteil eine eigene geeignete Stelle für ein Einzelgespräch aussuchen.Der Auftrag zur Teilnahme an einem Erstgespräch über Mediation iSd Paragraph 107, Absatz 3, Ziffer 3, AußStrG ist grundsätzlich vollstreckbar. Enthält die Anordnung keinen Hinweis, dass das Erstgespräch von den Eltern gemeinsam bei derselben Person oder Institution zu führen ist, kann sich jeder Elternteil eine eigene geeignete Stelle für ein Einzelgespräch aussuchen.
Entscheidungstexte
- 3 Ob 122/16m
Entscheidungstext OGH 22.09.2016 3 Ob 122/16m
Beisatz: Dem steht nicht entgegen, dass die Mediation selbst naturgemäß bei derselben Institution oder Person stattfinden muss und dass auch die Erziehungsberatung beider Elternteile in der Regel zweckmäßigerweise bei derselben Institution oder Person durchgeführt werden soll. (T1); Veröff: SZ 2016/91
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2016:RS0130948
Zuletzt aktualisiert am
07.05.2018
Dokumentnummer
JJR_20160922_OGH0002_0030OB00122_16M0000_001