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Rechtssatz RS0130948

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0130948

Geschäftszahl

3Ob122/16m

Entscheidungsdatum

22.09.2016

Rechtssatz

Der Auftrag zur Teilnahme an einem Erstgespräch über Mediation iSd Paragraph 107, Absatz 3, Ziffer 3, AußStrG ist grundsätzlich vollstreckbar. Enthält die Anordnung keinen Hinweis, dass das Erstgespräch von den Eltern gemeinsam bei derselben Person oder Institution zu führen ist, kann sich jeder Elternteil eine eigene geeignete Stelle für ein Einzelgespräch aussuchen.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 122/16m
    Entscheidungstext OGH 22.09.2016 3 Ob 122/16m
    Beisatz: Dem steht nicht entgegen, dass die Mediation selbst naturgemäß bei derselben Institution oder Person stattfinden muss und dass auch die Erziehungsberatung beider Elternteile in der Regel zweckmäßigerweise bei derselben Institution oder Person durchgeführt werden soll. (T1); Veröff: SZ 2016/91

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2016:RS0130948

Im RIS seit

25.10.2016

Zuletzt aktualisiert am

07.05.2018

Dokumentnummer

JJR_20160922_OGH0002_0030OB00122_16M0000_001