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Rechtssatz RS0130982

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0130982

Geschäftszahl

6Ob139/16h

Entscheidungsdatum

27.09.2016

Rechtssatz

Keine Bedenken gegen die auf Paragraph 879, Absatz 3, ABGB gestützte Unzulässigkeit einer Klausel in AGB einer Fluglinie, nach der – durch Flugleistungen angesammelte gleichermaßen wie zugekaufte – „Prämienmeilen“ nach 20 Monaten verfallen, auch wenn die AGB die Möglichkeit vorsehen, die Gültigkeit durch „qualifizierte Aktivitäten“ zu verlängern. Da aus der Klausel weder hervorgeht, welche Aktivitäten die Gültigkeit erstrecken, noch über welche Kommunikationsmittel die verlängernden Maßnahmen publiziert werden, ist sie zudem intransparent.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2016:RS0130982

Im RIS seit

07.11.2016

Zuletzt aktualisiert am

07.11.2016

Dokumentnummer

JJR_20160927_OGH0002_0060OB00139_16H0000_001