Rechtssatz RS0130982
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0130982
Entscheidungsdatum
27.09.2016
Rechtssatz
Keine Bedenken gegen die auf § 879 Abs 3 ABGB gestützte Unzulässigkeit einer Klausel in AGB einer Fluglinie, nach der – durch Flugleistungen angesammelte gleichermaßen wie zugekaufte – „Prämienmeilen“ nach 20 Monaten verfallen, auch wenn die AGB die Möglichkeit vorsehen, die Gültigkeit durch „qualifizierte Aktivitäten“ zu verlängern. Da aus der Klausel weder hervorgeht, welche Aktivitäten die Gültigkeit erstrecken, noch über welche Kommunikationsmittel die verlängernden Maßnahmen publiziert werden, ist sie zudem intransparent.Keine Bedenken gegen die auf Paragraph 879, Absatz 3, ABGB gestützte Unzulässigkeit einer Klausel in AGB einer Fluglinie, nach der – durch Flugleistungen angesammelte gleichermaßen wie zugekaufte – „Prämienmeilen“ nach 20 Monaten verfallen, auch wenn die AGB die Möglichkeit vorsehen, die Gültigkeit durch „qualifizierte Aktivitäten“ zu verlängern. Da aus der Klausel weder hervorgeht, welche Aktivitäten die Gültigkeit erstrecken, noch über welche Kommunikationsmittel die verlängernden Maßnahmen publiziert werden, ist sie zudem intransparent.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2016:RS0130982
Zuletzt aktualisiert am
07.11.2016
Dokumentnummer
JJR_20160927_OGH0002_0060OB00139_16H0000_001