Rechtssatz RS0131026
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0131026
Entscheidungsdatum
27.06.2016
Norm
Übk über die zifilrechtlichen Aspekte int Kindesentführung - KHÜ Art3
Rechtssatz
Aus Art 3 HKÜ ergibt sich in einer jeden Zweifel ausschließenden Deutlichkeit, dass auch das von einer Behörde ausgeübte Sorgerecht unter dem Schutz des HKÜ steht. Dieser Schutz kommt auch einer von der Behörde mit der Ausübung der Obsorge betrauten Person zu. Der Umstand, dass die Entführer die leiblichen Eltern des Kindes sind, schließt die Anwendung des HKÜ nicht aus.Aus Artikel 3, HKÜ ergibt sich in einer jeden Zweifel ausschließenden Deutlichkeit, dass auch das von einer Behörde ausgeübte Sorgerecht unter dem Schutz des HKÜ steht. Dieser Schutz kommt auch einer von der Behörde mit der Ausübung der Obsorge betrauten Person zu. Der Umstand, dass die Entführer die leiblichen Eltern des Kindes sind, schließt die Anwendung des HKÜ nicht aus.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2016:RS0131026
Zuletzt aktualisiert am
06.12.2016
Dokumentnummer
JJR_20160627_OGH0002_0060OB00123_16F0000_001