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Rechtssatz RS0131113

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0131113

Geschäftszahl

5Ob143/16i

Entscheidungsdatum

25.10.2016

Rechtssatz

Zwischen der Möglichkeit, in Verbindung mit einem in das Außerstreitverfahren verwiesenen  Feststellungsantrag einen Rückforderungstitel nach Paragraph 37, Absatz 4, MRG zu erhalten, und der Geltendmachung des Anspruchs mit einer selbständigen Klage, besteht echte Konkurrenz. Das rechtliche Interesse geht damit nicht schon mit der Möglichkeit zur Erhebung einer Leistungsklage verloren. Es liegt vielmehr im Belieben des Rückfordernden, zunächst einen (Feststellungs‑)Antrag im Außerstreitverfahren zu stellen oder diese Voraussetzung als Vorfrage der Beurteilung im Rückforderungsprozess zu überlassen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2016:RS0131113

Im RIS seit

13.01.2017

Zuletzt aktualisiert am

13.01.2017

Dokumentnummer

JJR_20161025_OGH0002_0050OB00143_16I0000_001