Rechtssatz RS0131210
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0131210
Entscheidungsdatum
28.06.2016
Rechtssatz
Auch bei einer Änderungskündigung ist der Versetzungsschutz zu beachten. Nimmt der Arbeitnehmer das Änderungsangebot an und erfüllt es die Voraussetzungen einer verschlechternden Versetzung iSd § 101 ArbVG, bedarf diese zu ihrer Wirksamkeit der Zustimmung des Betriebsrats.Auch bei einer Änderungskündigung ist der Versetzungsschutz zu beachten. Nimmt der Arbeitnehmer das Änderungsangebot an und erfüllt es die Voraussetzungen einer verschlechternden Versetzung iSd Paragraph 101, ArbVG, bedarf diese zu ihrer Wirksamkeit der Zustimmung des Betriebsrats.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2016:RS0131210
Zuletzt aktualisiert am
27.02.2017
Dokumentnummer
JJR_20160628_OGH0002_008OBA00063_15W0000_001