Rechtssatz RS0131215
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0131215
Entscheidungsdatum
23.11.2016
Rechtssatz
Selbst wenn § 1335 ABGB auf Zinsen aus einem mit Urteil zugesprochenen Kapital anwendbar wäre, käme die Begrenzung der Zinsen nicht in Betracht, falls der Gläubiger, bevor diese die Höhe des Kapitalbetrags erreicht haben, in Ansehung der Zinsen zielführende Exekutionsschritte setzt.Selbst wenn Paragraph 1335, ABGB auf Zinsen aus einem mit Urteil zugesprochenen Kapital anwendbar wäre, käme die Begrenzung der Zinsen nicht in Betracht, falls der Gläubiger, bevor diese die Höhe des Kapitalbetrags erreicht haben, in Ansehung der Zinsen zielführende Exekutionsschritte setzt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2016:RS0131215
Zuletzt aktualisiert am
30.08.2018
Dokumentnummer
JJR_20161123_OGH0002_0010OB00142_16P0000_001