Rechtssatz RS0131270
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0131270
Entscheidungsdatum
22.02.2017
Rechtssatz
Jedenfalls bei privatrechtlicher Gestaltung der Verjährungsfrage zu Lasten des Insolvenzentgeltfonds kann dieser Umstand im IESG-rechtlichen Verfahren selbständig geprüft werden. In diesem Fall ist auch die rechtskräftige Entscheidung über den Verjährungseinwand im Vorverfahren nicht von der Bindungswirkung des § 7 Abs 1 IESG umfasst.Jedenfalls bei privatrechtlicher Gestaltung der Verjährungsfrage zu Lasten des Insolvenzentgeltfonds kann dieser Umstand im IESG-rechtlichen Verfahren selbständig geprüft werden. In diesem Fall ist auch die rechtskräftige Entscheidung über den Verjährungseinwand im Vorverfahren nicht von der Bindungswirkung des Paragraph 7, Absatz eins, IESG umfasst.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2017:RS0131270
Zuletzt aktualisiert am
01.03.2019
Dokumentnummer
JJR_20170222_OGH0002_008OBS00002_17B0000_001