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Rechtssatz RS0131330×

Rechtssatz RS0131330

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0131330

Geschäftszahl

1Ob190/16x

Entscheidungsdatum

16.03.2017

Rechtssatz

Paragraph 27, KSchG, der ein Rücktrittsrecht des Verbrauchers für „Vorauszahlungskäufe“ unter ganz bestimmten Voraussetzungen vorsieht, ist auf Fremdwährungskredite nicht, auch nicht analog, anwendbar. Die Einräumung eines Rücktrittsrechts des Verbrauchers mit der Wirkung, dass sich dieser bis zur Erfüllung eines (endfälligen) Fremdwährungskredits vom Vertrag lösen könnte, ohne dass ein relevanter Willensmangel behauptet werden müsste oder dem Kreditgeber die Verletzung vorvertraglicher Aufklärungspflichten vorzuwerfen wäre, kann weder mit dem Wortlaut dieser Bestimmung noch mit den Wertungen und dem Zweck dieser Regelung in Einklang gebracht werden.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 190/16x
    Entscheidungstext OGH 16.03.2017 1 Ob 190/16x
    Veröff: SZ 2017/34

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2017:RS0131330

Im RIS seit

05.05.2017

Zuletzt aktualisiert am

25.03.2019

Dokumentnummer

JJR_20170316_OGH0002_0010OB00190_16X0000_001