Rechtssatz RS0131369
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0131369
Entscheidungsdatum
28.03.2017
Rechtssatz
Der Fall, dass die Krankenkasse vom Arzt durch die bewusst pflichtwidrige Ausstellung eines Kassenrezepts über die fehlenden Voraussetzungen für ihre Leistungspflicht getäuscht und zur rechtsgrundlosen Kostenübernahme veranlasst wird, wird von § 350 Abs 3 ASVG nicht erfasst.Der Fall, dass die Krankenkasse vom Arzt durch die bewusst pflichtwidrige Ausstellung eines Kassenrezepts über die fehlenden Voraussetzungen für ihre Leistungspflicht getäuscht und zur rechtsgrundlosen Kostenübernahme veranlasst wird, wird von Paragraph 350, Absatz 3, ASVG nicht erfasst.
Entscheidungstexte
- 8 Ob 123/16w
Entscheidungstext OGH 28.03.2017 8 Ob 123/16w
Beisatz: Hier: Eine Ärztin stellte Kassenrezepte aus, obwohl sie wusste, dass eine Leistungspflicht des Sozialversicherungsträgers nicht bestand. (T1)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2017:RS0131369
Zuletzt aktualisiert am
18.05.2017
Dokumentnummer
JJR_20170328_OGH0002_0080OB00123_16W0000_001