Rechtssatz RS0131395
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0131395
Entscheidungsdatum
29.03.2017
Rechtssatz
Es fehlen überzeugende Gründe dafür, dem Gläubiger eines Kredits, der mit einem Pfandrecht an einem selbständig feuerversicherten Superädifikat (Gebäude einer Gärtnerei mit Glashaus) besichert ist, die Stellung eines Hypothekargläubigers iSd §§ 100 ff VersVG oder auch nur die Begünstigung des § 102 Abs 1 VersVG zu verweigern.Es fehlen überzeugende Gründe dafür, dem Gläubiger eines Kredits, der mit einem Pfandrecht an einem selbständig feuerversicherten Superädifikat (Gebäude einer Gärtnerei mit Glashaus) besichert ist, die Stellung eines Hypothekargläubigers iSd Paragraphen 100, ff VersVG oder auch nur die Begünstigung des Paragraph 102, Absatz eins, VersVG zu verweigern.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2017:RS0131395
Zuletzt aktualisiert am
15.04.2019
Dokumentnummer
JJR_20170329_OGH0002_0070OB00098_16M0000_001