Rechtssatz RS0131428
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0131428
Entscheidungsdatum
26.04.2017
Rechtssatz
Eine Wohnung ist keine Ehewohnung, wenn sie von den Ehegatten während aufrechter ehelicher Lebensgemeinschaft zu keinem Zeitpunkt zur gemeinsamen Lebensführung benützt wurde. Auf die Widmung der Räumlichkeiten durch die Ehegatten bzw deren Absicht kommt es daher nicht an.
Entscheidungstexte
- 1 Ob 51/17g
Entscheidungstext OGH 26.04.2017 1 Ob 51/17g
Bem: Mit ausführlicher Auseinandersetzung mit den Materialien, der älteren Jud und den Stimmen aus der Literatur. (T1); Veröff: SZ 2017/50
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2017:RS0131428
Zuletzt aktualisiert am
15.04.2019
Dokumentnummer
JJR_20170426_OGH0002_0010OB00051_17G0000_001