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Rechtssatz RS0131500×

Rechtssatz RS0131500

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0131500

Geschäftszahl

5Ob58/17s

Entscheidungsdatum

23.05.2017

Rechtssatz

Durch die Ausübung des verbücherten Wiederkaufsrechts mittels einseitiger Erklärung des Wiederkaufsberechtigten kommt der bereits im ursprünglichen Kaufvertrag bedingt abgeschlossene zweite Kaufvertrag mit umgekehrten Parteirollen zustande. Der erste Kaufvertrag verliert dadurch nicht seine Wirksamkeit, er bleibt Rechtsgrundlage des Wiederkaufsrechts. Die Rechtsstellung des Wiederkaufsverpflichteten ist nicht der eines auflösend bedingten oder zeitlich beschränkten Eigentümers gleichzuhalten. Die Anwendbarkeit des Paragraph 468, ABGB auf Belastungen, die nach Verbücherung des Wiederkaufsrechts erfolgten, scheidet aus.

Entscheidungstexte

  • 5 Ob 58/17s
    Entscheidungstext OGH 23.05.2017 5 Ob 58/17s
    Veröff: SZ 2017/60

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2017:RS0131500

Im RIS seit

28.07.2017

Zuletzt aktualisiert am

13.05.2019

Dokumentnummer

JJR_20170523_OGH0002_0050OB00058_17S0000_002