Rechtssatz RS0131505
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0131505
Entscheidungsdatum
05.04.2017
Rechtssatz
Das bloße Erfordernis, vor dem tatsächlichen Einsatz der Waffe deren Umhüllung entfernen zu müssen, steht der Annahme der Verwendung dieser Waffe anlässlich eines Raubes und solcherart der Subsumtion nach §143 Abs 1 zweiter Fall StGB nicht entgegen.Das bloße Erfordernis, vor dem tatsächlichen Einsatz der Waffe deren Umhüllung entfernen zu müssen, steht der Annahme der Verwendung dieser Waffe anlässlich eines Raubes und solcherart der Subsumtion nach §143 Absatz eins, zweiter Fall StGB nicht entgegen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2017:RS0131505
Zuletzt aktualisiert am
01.08.2017
Dokumentnummer
JJR_20170405_OGH0002_0130OS00021_17P0000_001