Rechtssatz RS0131539
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0131539
Entscheidungsdatum
20.06.2017
Rechtssatz
Der Einwand der unzureichenden Deckungssumme kann auch noch in einem Rechtsstreit über die Erhöhung einer rechtskräftig zuerkannten Verdienstentgangsrente erhoben werden, sofern er sich auf die mangelnde Deckung der geforderten Erhöhungsbeträge bezieht und die Erhöhung für einen sorgfältigen Versicherer nicht schon im Vorprozess mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit vorhersehbar war.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2017:RS0131539
Zuletzt aktualisiert am
17.05.2019
Dokumentnummer
JJR_20170620_OGH0002_0020OB00142_16W0000_002