Rechtssatz RS0131540
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0131540
Entscheidungsdatum
20.06.2017
Rechtssatz
Eine Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit kann auch durch die Einnahme von Medikamenten hervorgerufen werden. Den (potenziellen) Fahrzeuglenker, der Medikamente einnimmt, trifft zunächst nur die Pflicht, die für ihn bestimmten Gebrauchsinformationen in den Beipackzetteln zu lesen. Ergeben sich aus den Gebrauchsinformationen Hinweise auf eine mögliche Einschränkung seiner Fahrtüchtigkeit, obliegt es ihm, Erkundigungen beim Arzt oder beim Apotheker einzuholen, sofern nicht ohnedies bereits eine ärztliche Aufklärung erfolgte. Im Zweifel hat er das Lenken eines Fahrzeugs zu unterlassen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2017:RS0131540
Zuletzt aktualisiert am
13.05.2019
Dokumentnummer
JJR_20170620_OGH0002_0020OB00117_16V0000_001