Rechtssatz RS0131559
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0131559
Entscheidungsdatum
04.07.2017
Rechtssatz
Ein im Grundbuch angemerktes Besitznachfolgerecht hindert auch eine Exekutionsführung zu Gunsten von Nachlassschulden, wenn der Titel nicht auch gegen den Besitznachfolgeberechtigten erwirkt oder dessen Zustimmung gemäß § 9 EO nachgewiesen bzw im Prozessweg erzwungen wurde.Ein im Grundbuch angemerktes Besitznachfolgerecht hindert auch eine Exekutionsführung zu Gunsten von Nachlassschulden, wenn der Titel nicht auch gegen den Besitznachfolgeberechtigten erwirkt oder dessen Zustimmung gemäß Paragraph 9, EO nachgewiesen bzw im Prozessweg erzwungen wurde.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2017:RS0131559
Zuletzt aktualisiert am
04.09.2017
Dokumentnummer
JJR_20170704_OGH0002_0030OB00054_17P0000_001