Rechtssatz RS0131568
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0131568
Entscheidungsdatum
18.07.2017
Rechtssatz
Ist strittig, ob der Sozialversicherungsträger im Konkurs des Anspruchsberechtigten gegen möglicherweise pfändbare Einkommensbestandteile aufrechnet, kann ausschließlich der Masseverwalter einen Aufrechnungsbescheid (mit Klage nach § 67 Abs 1 Z 1 ASGG) bekämpfen, auch wenn der Bescheid nur gegen den Schuldner gerichtet ist.Ist strittig, ob der Sozialversicherungsträger im Konkurs des Anspruchsberechtigten gegen möglicherweise pfändbare Einkommensbestandteile aufrechnet, kann ausschließlich der Masseverwalter einen Aufrechnungsbescheid (mit Klage nach Paragraph 67, Absatz eins, Ziffer eins, ASGG) bekämpfen, auch wenn der Bescheid nur gegen den Schuldner gerichtet ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2017:RS0131568
Zuletzt aktualisiert am
17.06.2020
Dokumentnummer
JJR_20170718_OGH0002_010OBS00048_17G0000_001