Rechtssatz RS0131595
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0131595
Entscheidungsdatum
24.01.2020
Rechtssatz
Besteht unter mehreren Personen Einvernehmen darüber, Widerstand gegen Personen zu leisten, die versuchen, das eigenmächtige Entzünden eines Osterfeuerhaufens auf ihrem Grund abzuwehren, haften sie auch dafür, wenn eine der Abwehrpersonen durch einen der Angreifer verletzt wird, obwohl der konkrete Schadenszufüger der Angreifergruppe nicht festgestellt werden kann.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2017:RS0131595
Zuletzt aktualisiert am
01.04.2020
Dokumentnummer
JJR_20170720_OGH0002_0050OB00034_17M0000_001