Rechtssatz RS0131660
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0131660
Entscheidungsdatum
30.08.2017
Rechtssatz
Beim Recht des Hinterbliebenen auf Ersatz des entgangenen Unterhalts handelt es sich um einen Schadenersatz- und keinen Unterhaltsanspruch, der weder in der Insolvenz des Schädigers für die nach Insolvenzeröffnung fällig werdenden monatlichen Renten noch bei Anwendung des § 291b EO als gesetzlicher Unterhaltsanspruch zu behandeln ist.Beim Recht des Hinterbliebenen auf Ersatz des entgangenen Unterhalts handelt es sich um einen Schadenersatz- und keinen Unterhaltsanspruch, der weder in der Insolvenz des Schädigers für die nach Insolvenzeröffnung fällig werdenden monatlichen Renten noch bei Anwendung des Paragraph 291 b, EO als gesetzlicher Unterhaltsanspruch zu behandeln ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2017:RS0131660
Zuletzt aktualisiert am
30.06.2020
Dokumentnummer
JJR_20170830_OGH0002_0030OB00070_17S0000_001