Rechtssatz RS0131672
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0131672
Entscheidungsdatum
06.09.2017
Rechtssatz
Wann potenzieller Wettbewerb besteht, lässt sich erst anhand einer Gesamtbetrachtung festlegen. Im Zusammenhang mit Gemeinschaftsunternehmen (GU) setzt die Annahme potenziellen Wettbewerbs voraus, dass jeder der Gründer allein in der Lage gewesen wäre, die dem GU übertragenen Aufgaben zu erfüllen, und dass er diese Fähigkeiten nicht mit der Gründung des GU eingebüßt hat.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2017:RS0131672
Zuletzt aktualisiert am
01.09.2020
Dokumentnummer
JJR_20170906_OGH0002_0160OK00010_16F0000_008