Rechtssatz RS0131673
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0131673
Entscheidungsdatum
06.09.2017
Rechtssatz
Teilfunktions-Gemeinschaftsunternehmen sind solche, die nicht die Voraussetzungen des Art 3 Abs 4 FKVO erfüllen. Ein Teil der unternehmerischen Tätigkeit der Mütter wird vergemeinschaftet, wodurch aber keine vollständige unternehmerische Tätigkeit, sondern nur eine Hilfstätigkeit für die Mütter entfaltet wird. Wettbewerbsbeschränkungen zwischen den Müttern und dem Gemeinschaftsunternehmen können daher unter Art 101 AEUV fallen.Teilfunktions-Gemeinschaftsunternehmen sind solche, die nicht die Voraussetzungen des Artikel 3, Absatz 4, FKVO erfüllen. Ein Teil der unternehmerischen Tätigkeit der Mütter wird vergemeinschaftet, wodurch aber keine vollständige unternehmerische Tätigkeit, sondern nur eine Hilfstätigkeit für die Mütter entfaltet wird. Wettbewerbsbeschränkungen zwischen den Müttern und dem Gemeinschaftsunternehmen können daher unter Artikel 101, AEUV fallen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2017:RS0131673
Zuletzt aktualisiert am
01.09.2020
Dokumentnummer
JJR_20170906_OGH0002_0160OK00010_16F0000_009