Rechtssatz RS0131680
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0131680
Entscheidungsdatum
24.08.2017
Rechtssatz
Eine gröbliche Benachteiligung durch eine AGB-Klausel liegt nicht vor, wenn diese den Mieter eines Fahrzeugs, der verpflichtet ist, dieses vollgetankt zurückzustellen, zum Ersatz des fehlenden Tankinhalts verpflichtet auch wenn die dafür verrechneten Kosten den Marktwert deutlich übersteigen und durch die Klausel jene verschwindende Minderheit überproportional belastet wird, die gegen die vertraglichen Pflichten besonders krass verstößt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2017:RS0131680
Zuletzt aktualisiert am
06.11.2017
Dokumentnummer
JJR_20170824_OGH0002_0040OB00143_17H0000_001