Rechtssatz RS0131736
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0131736
Entscheidungsdatum
26.09.2017
Rechtssatz
Liegt der Hauptzweck eines gepachteten Betriebs „Pferdehof“ (Wirtschaftsgebäude mit als Koppel verwendeten Wiesen) in der Obsorge für eingestellte Pferde (Verpflegung, Verwahrung, Versorgung) und dienen die mitverpachteten Wiesen nicht der Futtermittelgewinnung, sondern als Weideflächen für diese Tiere, sind darauf die Bestimmungen des LPG nicht anzuwenden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2017:RS0131736
Zuletzt aktualisiert am
01.09.2020
Dokumentnummer
JJR_20170926_OGH0002_0050OB00159_17V0000_001