Rechtssatz RS0131755
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0131755
Entscheidungsdatum
14.11.2017
Rechtssatz
Von § 4 RL‑BA 2015 sind nicht nur zivilrechtliche Verbindlichkeiten umfasst, sondern auch gegenüber einer Behörde gemachte Zusagen oder die Inanspruchnahme einer Leistung der Behörde, ohne die hiefür festgesetzte Gegenleistung zu erbringen.Von Paragraph 4, RL‑BA 2015 sind nicht nur zivilrechtliche Verbindlichkeiten umfasst, sondern auch gegenüber einer Behörde gemachte Zusagen oder die Inanspruchnahme einer Leistung der Behörde, ohne die hiefür festgesetzte Gegenleistung zu erbringen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2017:RS0131755
Zuletzt aktualisiert am
05.01.2018
Dokumentnummer
JJR_20171114_OGH0002_0200DS00012_17W0000_001