Rechtssatz RS0131779
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0131779
Entscheidungsdatum
29.08.2017
Rechtssatz
Die Abtretung von Ansprüchen, die der Gesellschaft aus einer verbotenen Einlagenrückgewähr zustehen, an einen Gesellschafter ist nur zulässig, wenn dafür eine werthaltige Gegenleistung erbracht wird.
Entscheidungstexte
- 6 Ob 114/17h
Entscheidungstext OGH 29.08.2017 6 Ob 114/17h
Beisatz: Hier: Die Gesellschaft trat einen gegen einen Gesellschafter bestehenden Anspruch aus einer verbotenen Einlagenrückgewähr an einen anderen Gesellschafter ab, damit dieser ihn in einem Prozess gegen den ersten Gesellschafter zur Aufrechnung einsetzen konnte. Diese Abtretung fällt unter die mit dem Verstoß gegen das Verbot der Einlagenrückgewähr verbundene Nichtigkeitssanktion. (T1)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2017:RS0131779
Zuletzt aktualisiert am
18.01.2018
Dokumentnummer
JJR_20170829_OGH0002_0060OB00114_17H0000_001