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Rechtssatz RS0131779

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0131779

Geschäftszahl

6Ob114/17h

Entscheidungsdatum

29.08.2017

Rechtssatz

Die Abtretung von Ansprüchen, die der Gesellschaft aus einer verbotenen Einlagenrückgewähr zustehen, an einen Gesellschafter ist nur zulässig, wenn dafür eine werthaltige Gegenleistung erbracht wird.

Entscheidungstexte

  • 6 Ob 114/17h
    Entscheidungstext OGH 29.08.2017 6 Ob 114/17h
    Beisatz: Hier: Die Gesellschaft trat einen gegen einen Gesellschafter bestehenden Anspruch aus einer verbotenen Einlagenrückgewähr an einen anderen Gesellschafter ab, damit dieser ihn in einem Prozess gegen den ersten Gesellschafter zur Aufrechnung einsetzen konnte. Diese Abtretung fällt unter die mit dem Verstoß gegen das Verbot der Einlagenrückgewähr verbundene Nichtigkeitssanktion. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2017:RS0131779

Im RIS seit

18.01.2018

Zuletzt aktualisiert am

18.01.2018

Dokumentnummer

JJR_20170829_OGH0002_0060OB00114_17H0000_001