Rechtssatz RS0131796
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0131796
Entscheidungsdatum
15.02.2024
Rechtssatz
Der Verbraucher kann selbstredend durch Ankreuzen eines entsprechenden Kästchens sein Verlangen auf vorzeitige Vertragserfüllung (§ 10 FAGG) zum Ausdruck bringen. Ob er dies selbst oder mit seinem Willen getragen und in seiner Anwesenheit der Vertragspartner für ihn tut, kann keinen Unterschied machen.Der Verbraucher kann selbstredend durch Ankreuzen eines entsprechenden Kästchens sein Verlangen auf vorzeitige Vertragserfüllung (Paragraph 10, FAGG) zum Ausdruck bringen. Ob er dies selbst oder mit seinem Willen getragen und in seiner Anwesenheit der Vertragspartner für ihn tut, kann keinen Unterschied machen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2017:RS0131796
Zuletzt aktualisiert am
02.04.2024
Dokumentnummer
JJR_20171129_OGH0002_0080OB00122_17Z0000_006