Rechtssatz RS0131813
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0131813
Entscheidungsdatum
23.10.2017
Rechtssatz
Die Vermietung eines verfügbaren Teils der Liegenschaft an den Kommanditisten einer Wohnungseigentümerin unterfällt auch dann, wenn man diese Stellung der eines Angehörigen eines Wohnungseigentümers gleichsetzen will, der Bestimmung des § 28 Abs 1 Z 8 WEG und somit der ordentlichen Verwaltung.Die Vermietung eines verfügbaren Teils der Liegenschaft an den Kommanditisten einer Wohnungseigentümerin unterfällt auch dann, wenn man diese Stellung der eines Angehörigen eines Wohnungseigentümers gleichsetzen will, der Bestimmung des Paragraph 28, Absatz eins, Ziffer 8, WEG und somit der ordentlichen Verwaltung.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2017:RS0131813
Zuletzt aktualisiert am
22.01.2018
Dokumentnummer
JJR_20171023_OGH0002_0050OB00154_17H0000_001